Pro Kubikmeter Abwasser laut Zähluhr werden 5,11 m³ inkl. MWSt. verrechnet.
Die Mindestbenützungsgebühr pro Kanalanschluss beträgt 50m³ jährlich.(angeschlossenes Grundstück)
Die Bemessung der Kanalgebühr hat durch einen geeichten Wasserzähler zu erfolgen und sind alle 5 Jahre (laut Kanalgebührenordnung §4 Punkt 2) durch geprüfte Tauschzähler oder durch neue Zähler zu ersetzen. Für den Einbau und die erforderliche Eichung des Wasserzählers (alle 5 Jahre) hat der Anschlusspflichtige selbst zu sorgen. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Eigentümer zu tragen. Bitte informieren Sie bei Tausch des Zählers das Gemeindeamt.
Stand 2024
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