Wir bitten alle Grundeigentümer in Treubach die Hecken, Bäume und Sträucher, welche die freie Sicht über den Straßenverlauf beeinträchtigen, bis auf die Grundgrenze zurückzuschneiden oder auszuästen (§§36, 91 StVO).
Bitte beachten Sie, dass Straßenbankette und an die Gemeinde abgetretene Flächen (Gehsteige, Gehwege usw.) ein Teil der öffentlichen Flächen sind und daher für die Allgemeinheit ungehindert benutzbar sein müssen. Oftmals wird dem Winterdienst die Schneeräumung erschwert, weil Gegenstände die Gehsteige/Gehwege blockieren.
Zusätzlich kann es zu einer eingeschränkten Müllabfuhr kommen, wenn die Straßenabschnitte durch Sträucher, Bäume etc. schlecht passierbar ist. (LKW)
(Digitales-OÖ-Raum-Informations-System)
Sept| NovOkt
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