Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.
Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Digitales-OÖ-Raum-Informations-System)
Mai| JulJun
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Strafregister
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen