Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz
Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Digitales-OÖ-Raum-Informations-System)
Mai| JulJun
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Strafregister
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen